EMCS

EMCS steht für Excise Movement and Control System (Verbrauchsteuer - Beförderungs- und Kontrollsystem).

Dabei handelt es sich um ein vereinheitlichtes System zur Überwachung von verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die von der Steuer ausgesetzt sind und innerhalb von Deutschland, zur Ausfuhr und zwischen mehreren Mitgliedsstaaten mit e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument) befördert werden. Sowie ab dem 13.02.2023 für unionsinterne Beförderungen von Waren des steuerlich freien Verkehrs (Richtlinie 2020/262/EU) mit v-e-VD (vereinfachtem elektronischen Verwaltungsdokument) angewendet wird.

  • EMCS – Excise Movement and Control System

    Verbrauchsteuerpflihtige Waren sind z.B.:

    • Alkohol und alkoholische Getränke
    • Tabakwaren
    • Kaffee
    • Energieerzeugnisse

    Mittels des EMCS-Verfahrens werden deren Warenbewegungen überwacht, Steuerbetrug verhindert und es erfolgt eine elektronische und papierlose Dokumentation der Bewegungsvorgänge in EMCS bei effizienter und transparenter Abwicklung der einzelnen Vorgänge.   


    Zu diesem Zweck:

    1. Erstellt der Versender ein elektronisches Verwaltungsdokument (eVD) im EMCS und versendet dies an dn EMpfänger der Warenbewegung.
    2. Die Ware wird unter Steueraussetzung versendet.
    3. Der Empfänger bestätigt den Eingang der Ware in elektronisch.
    4. Erst bei Unregelmäßigkeiten oder Entnahme aus dem Steueraussetzungsverfahren wird die Verbrauchsteuer fällig.
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